Veranstalter des 18. Branchentags Holz ist der GD Holz (Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V.).
Die Organisation dieser Veranstaltung wird von der GD Holz Service GmbH übernommen.
1. Allgemeine Hinweise zur Anmeldung
Für eine Teilnahme am 18. Branchentag Holz wird eine vorherige Anmeldung über den Ticketshop dringend empfohlen (https://bth25.gdholz-events.de). Die vorherige Anmeldung der Teilnehmer erfolgt online über den Ticketshop unter Anerkennung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alternativ vom Online-Shop bietet der Veranstalter auch eine Tageskasse an.
Besucher können im Online-Ticketshop für die beiden Messetage (11.11.2025 und 12.11.2025) ein gemeinsames 2-Tages-Ticket erwerben. Dieses Ticket ermöglicht den Zutritt der Messe über den gesamten Veranstaltungszeitraum. Zusätzlich wird ein Ticket angeboten, dass nur am zweiten Messetag (12. November 2025) gültig ist. Auch alle Mitarbeiter von ausstellenden Firmen, Standbauunternehmen und weitere Dienstleister müssen zwingend über ein Ticket aus diesem Ticketshop verfügen. Für die einzelnen Gruppen weiterer Beteiligter verteilt die GD Holz Service GmbH kostenfreie Ticketkontingente oder Voucher-Codes, mit denen ein kostenfreies Ticket erworben werden kann.
Für die Teilnahme an der Abendveranstaltung „Branchenabend“ am 11.11.2025 sind separate Tickets notwendig. Diese können sowohl im Online-Ticketshop als auch an der Tageskasse erworben werden.
2. Anmeldung / Kostenpflichtige Buchung
Nach verbindlicher kostenpflichtiger Buchung erhalten die Besucher eine personalisierte und automatisch generierte Buchungsbestätigung per E-Mail. Außerdem erhalten alle angemeldeten Besucher und sonstige angemeldeten Gruppen Zugang zu einem Service-Portal (BTH-Portal), in dem das digitale Ticket heruntergeladen werden kann. Dieses digitale Ticket muss vor Ort in ein Badge umgetauscht werden, dass stets bei sich zu führen ist.
3. Zahlungsarten für kostenpflichtige Tickets
Für die Bezahlung kostenpflichtiger Tickets stehen verschiedene Zahlungsarten (Kreditkarte, Sofortüberweisung, PayPal, Rechnung) zur Verfügung. Bei der Ticketbuchung für mehrere Personen (Gruppenbuchung) in einem Buchungsvorgang steht ausschließlich die Bezahlung auf Rechnung zur Verfügung. Die Transaktion findet immer zwischen dem Besucher und dem Ticketing-Dienstleister (EMENDO Event + Congress GmbH & Co. KG) statt. Bei Zahlung auf Rechnung ist der vollständige Rechnungsbetrag auf das auf der Rechnung angegebene Konto des Ticketing-Dienstleisters (EMENDO Event + Congress GmbH & Co. KG) zu überweisen. Eine Bezahlung an die GD Holz Service GmbH / den Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V. kann nicht an den Ticket-Dienstleister weitergeleitet werden.
Die Anpassung der Rechnungsadresse / der Firmierung nach abgeschlossener Buchung ist nicht möglich. Sollte der Veranstalter einer Anpassung zustimmen, ruft dieser eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. € 25,00 (zzgl. MwSt.) auf. Anträge bezüglich der nachträglichen Anpassung der Rechnungsadresse werden ausschließlich per E-Mail an branchentag@gdholz.de entgegengenommen.
Der Veranstalter behält sich vor, die Zahlungsart „Rechnung“ ab ca. drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzuschalten. Eine Bezahlung ist dann nur noch anhand der verbleibenden verfügbaren Zahlungsarten möglich.
4. Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich vor, aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die zur Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung oder dazu führen, dass diese nur mit unzumutbarem Aufwand für den Veranstalter durchgeführt werden kann, abzusagen und damit vom Vertrag zurückzutreten. Über diese Änderung wird er die Besucher umgehend informieren. Gleiches gilt bei behördlichen Vorgaben, die eine Durchführung nicht ermöglichen.
Bei Ausfall der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.
Bereits gezahlte Ticketpreise werden in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche können von den Besuchern nicht geltend gemacht werden.
5. Stornierungen/Änderungen durch Messebesucher
Die Stornierung von Tickets kann ausschließlich über den persönlichen Account erfolgen. Den Zugangslink erhalten die Besucher in der Bestätigungs-E-Mail. Die Stornogebühren sind wie folgt gestaffelt: Stornierung bis einschließlich 27.10.2025: 25% des Ticketpreises. Stornierung bis einschließlich 10.11.2025: 50% des Ticketpreises.
Nach dem 10.11.2025 ist keine Ticketstornierung mehr möglich.
Die Umbuchung des Ticketinhabers ist ohne zusätzliche Kosten möglich. Die Umbuchung muss über den persönlichen Ticket-Account (‚BTH-Account‘) erfolgen. Der individualisierte Zugangslink ist in der Buchungsbestätigung zu finden.
6. Datenverarbeitung/Datenschutz
Die Datenschutzerklärung ist unter https://bth25.gdholz-events.de/registration/page/dataprotection einsehbar und Bestandteil der Ticketbuchung.
7. Zustimmung zur Erstellung von Medien
Während der Veranstaltung werden Fotos, Videos oder sonstige Aufnahmen für die Eigenwerbung des Veranstalters gemacht, die ggf. auf seinen Internetseiten, in Newslettern, in den sozialen Medien und in eigenen Werbemitteln veröffentlicht werden.Es handelt sich hierbei nicht um Portraits Einzelner, sondern um Aufnahmen, die die Gesamtheit der Veranstaltung spiegeln, bei der Einzelne als Teilnehmer der Veranstaltung aber ggf. zu erkennen sein kann. Mit der Anmeldung versichert der Messeteilnehmer, dass ihm dies bekannt ist und er dem Veranstalter sein ausdrückliches Einverständnis dafür gibt, dass diese Fotos, Videos oder sonstigen Aufnahmen erstellt und veröffentlicht werden dürfen.
8. Allgemeine Bemerkungen
Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.
Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an:
GD Holz Service GmbH Am Weidendamm 1A 10117 Berlin
E-Mail: branchentag@gdholz.de
Berlin, 19.05.2025
| 1. Veranstaltung | 18. Branchentag Holz | |
|
2. Veranstaltungsort |
Koelncongress GmbH
|
Messeplatz 1 50679 Köln Tel.: +49 (0)221 821-2534 www.koelnmesse.de |
| 3. Veranstalter & Organisation |
GD Holz Service GmbH |
Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Tel.: +49 (0)30 726258-90 www.branchentag.de |
| 4. Daten & Zeiten |
| Veranstaltungstermin | Dienstag, 11.11.2025 & 12.11.2025 | |
| Öffnungszeiten ( voraussichtlich) |
Dienstag, 11.11.: Mittwoch, 12.11.: |
09:00 – 18:00 Uhr (Aussteller: 08:00 – 18:30 Uhr) 09:00 – 16:00 Uhr (Aussteller: 08:00 – 16:30 Uhr) |
| Aufbau |
Individualstände: Normstände: |
Sa. 08.11., 07:00 Uhr – 22:00 Uhr So. 09.11., 07:00 Uhr – 22:00 Uhr Mo. 10.11., 07:00 Uhr – 18:00 Uhr Mo. 10.11., 07:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| Abbau |
Individualstände: Normstände: |
Mi. 12.11., 16:15 Uhr – 24:00 Uhr Do. 13.11., 07:00 – 18:00 Uhr Mi. 12.11., 16:15 Uhr – 24:00 Uhr |
Aus logistischen und sicherheitstechnischen Gründen sowie aus Gründen des fairen Miteinanders aller teilnehmenden Aussteller ist sämtlichen Ausstellern ein Abbau vor dem Veranstaltungsende (Mittwoch, 12.11.2025, 16:00 Uhr) ausdrücklich untersagt. Dies beinhaltet sowohl den Abbau des Standes als auch die Demontage von Dekorations- und Standgestaltungsgegenständen jeglicher Art sowie den Abbau von Mobiliar oder Exponaten. Auch ein vorzeitiges Einfahren von Transportmitteln (Handwägen, Schubwägen, Sackkarren, Transportboxen etc.) ist vor Veranstaltungsende nicht gestattet.
Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter das Recht vor, die ausstellende Firma mit einer Strafe in Höhe von € 3.500,- zu belegen.
Der Zutritt zu den Hallen während des Auf- und Abbaus ist nur Personen gestattet, die sich als Berechtigte ausweisen können. Die entsprechenden
Arbeitsausweise werden dem Aussteller vom Veranstalter zu Verfügung gestellt.
5. Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlagen für die Teilnahme am 18. Branchentag Holz sind die Allgemeinen Ausstellungsbedingungen der GD Holz Service GmbH für den 18. Branchentag Holz (vorliegendes Dokument) und die technischen Richtlinien der Koelnmesse, die dem Aussteller vor Veranstaltungsbeginn zugehen.
6. Zulassung
Über die Zulassung von Firmen, einschließlich Platzzuteilung, entscheidet der Veranstalter. Er behält sich vor, Anträge von Firmen auf Zulassung ohne Begründung abzulehnen. Die Ablehnung ist endgültig und eine Teilnahme nicht einklagbar. Den Verzicht darauf erkennt der Aussteller in seiner Anmeldung an.
7. Standtypen (Normstandflächen, Individualstandflächen)
Der Veranstalter bietet den Ausstellern zwei Standtypen an:
Normstandflächen:
Die Normstände bestehen aus einem Teppich als Bodenbelag sowie einem einheitlichen Standaufbau samt einer Grundausstattung an Mobiliar, Beleuchtung und Strom. Die genauen Spezifikationen des Standtyps Normstand sind im Dokument „Leistungsbeschreibung für Normstände“ aufgeführt. Normstände dürfen nicht beklebt, benagelt, gestrichen oder anderweitig beschädigt werden. Während der Mietdauer entstandene Schäden gehen zu Lasten des Ausstellers und werden diesem in Rechnung gestellt. Weitere Ausstattungen und Dienstleistungen können über das Ausstellerportal der Koelncongress GmbH ab dem 05.05.2025 gebucht werden. Die maximale Bauhöhe wird durch die Standkonstruktion begrenzt und liegt bei 2,50m. Dekorations- oder Einrichtungsgegenstände jeglicher Art dürfen die Standkonstruktion nicht überragen.
Individualstandflächen:
Die Individualstände bestehen aus einer frei zu gestaltenden Fläche, auf der Teppichboden verlegt ist. Des Weiteren steht eine Basisbeleuchtung durch von der Decke abgehängte Scheinwerfer zur Verfügung. Die genauen Spezifikationen des Standtyps Individualstand sind im Dokument „Leistungsbeschreibung für Individualstände“ aufgeführt. Weitere Ausstattungen und Dienstleistungen können über das Online-Bestellportal der Koelncongress GmbH ab dem 05.05.2025 gebucht werden. Die maximale Bauhöhe liegt bei 4,50 m (unter Berücksichtigung der untenstehenden Sonderhinweise). Diese Bauhöhe schließt Abhängungen und Banner ausdrücklich mit ein, sodass die Oberkante der Abhängungen höchstens 4,50 m über dem Hallenboden hängen darf. Dabei ist es unerheblich, ob die Abhängungen und Banner an den Standkonstruktionen oder den Traversen befestigt sind.
Sonderhinweise zu Individualstandflächen:
Zur Wahrung des Gesamtbildes der Veranstaltung ist der Aussteller verpflichtet, für eine transparente Standbauweise zu sorgen. Geschlossene Wandelemente über eine Länge von 1,50 m hinaus sind auf Standgrenzen hin zu Gangflächen nicht zulässig und vom Veranstalter untersagt. Standgrenzbereiche sind zum Gangbereich hin im Abstand von mindestens 1,50 m transparent in offener Bauweise zu gestalten. Geschlossene Bauten auf Standflächen, wie z.B. Küchenbereiche, geschlossene Kabinentrakte oder sonstige geschlossene Bauten, sind von der Standgrenze mit einem Abstand von mindestens 1,50 m innenliegend, eingerückt im Standflächenbereich zu konzipieren bzw. umzusetzen. In gesonderten Lagen sind von diesen Vorgaben abweichende Gestaltungen gegebenenfalls möglich. Für abweichende Gestaltungen muss eine schriftliche Einwilligung des Veranstalters zwingend vorliegen. Die Gestaltung und der Aufbau des Standes haben so zu erfolgen, dass keine benachbarten Standflächen durch Exponate, Werbeflächen, Schauobjekte oder offen liegende Verkabelungen im Wandbereich oder sonst wie beeinträchtigt werden. Die Mindestbauhöhe bei Eck-, Reihen- oder Blockständen im Standgrenzbereich zu Nachbarständen beträgt 2,50 m. Sollte diese systemische Bauhöhe von 2,50 m bei Eck-, Reihen- oder Blockständen im Standgrenzbereich zu Nachbarständen übertroffen werden, sind die Rückwände wie folgt zu gestalten: Feste Rückwand (z.B. Sperrholz-, Span- oder Gipskartonplatte) mit einer geschlossenen, einfarbig weißen Oberfläche. Grenzt die Rückwand an eine Rückwand eines benachbarten Standes, können, nach Absprache mit dem benachbarten Aussteller, die aneinandergrenzenden Rückwandbereiche abweichend der oben genannten Anforderungen gestaltet sein. Über die Rückwände benachbarter Stände hinausragende eigene Rückwände müssen zwingend den oben genannten Anforderungen entsprechen. Im Falle einer Abweichung von den Vorgaben behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Anpassung der Gestaltung zu Lasten des Ausstellers vorzunehmen. Die hier genannten Sonderhinweise zu Individualstandflächen sind zwingend bis zum 10.11.2025 um 17:30 Uhr umzusetzen und werden vom Veranstalter entsprechend kontrolliert.
8. Anmeldeverfahren, Standflächenvergabe und Reservierungen
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Anmeldeportal (erreichbar über www.branchentag.de). Auf dieser Anmeldewebseite finden Standinteressenten den jeweils aktuellen Hallenplan, in dem die verfügbaren, die vergebenen sowie eventuell reservierten Stände sortiert nach den Standtypen (siehe Punkt 7) dargestellt sind. Die dargestellten Flächengrößen stellen jeweils die kleinsten zur Verfügung stehenden Einheiten dar. Eine Verkleinerung („Zerteilung“) von Standflächen ist grundsätzlich nicht möglich. Den Standinteressenten steht es hingegen frei, mehrere aneinandergrenzende Stände des gleichen Standtyps gemeinsam zu buchen, die dann zu einem einzelnen Stand zusammengefasst werden können.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Aussteller einen Zugang zu einem Informationsportal für Aussteller („BTH-Account“). In diesem BTH-Account werden vom Veranstalter relevante Informationen zur Verfügung gestellt. Außerdem können die Aussteller hier weitere Services bezüglich des Messestands in Anspruch nehmen.
Bei der Anmeldung werden personenbezogene Daten erhoben. Durch die Standbuchung stimmen die Aussteller der Weitergabe dieser Daten (insb. Name, Vorname, E-Mailadresse) durch den Veranstalter an andere Aussteller zu. Die Weitergabe dieser Informationen kann entweder auf Nachfrage anderer Aussteller erfolgen oder in Form eines Verzeichnisses, das den Ausstellern im BTH-Account zur Verfügung gestellt wird.
Die Flächenvergabe erfolgt in drei aufeinanderfolgenden Vergabezeiträumen ((1)
Individualstandaussteller von 2023 sowie Fördermitglieder des GD Holz e. V., (2) Individualstand- und Normstandaussteller von 2023 sowie Mitglieder des GD Holz e.V., (3) Freie Anmeldung).
In den genannten Vergabezeiträumen (1) und (2) erhalten die jeweiligen Gruppen exklusive Anmeldemöglichkeiten. Hierbei werden von den Interessenten drei Standwünsche (Priorität A, Priorität B, Priorität C) angegeben. Nach Ablauf des jeweiligen Zeitraums weist der Veranstalter, soweit möglich, auf Basis dieser Wunschangaben die Stände zu. Bei mehreren Anmeldungen für gleiche Standflächen berücksichtigt der Veranstalter primär eventuelle Aussteller aus 2023 („Vorrecht der Bestandsaussteller“) sowie den zeitlichen Eingang der Anmeldungen (sog. „Windhundprinzip“). Durch eventuell durchgeführte Hallenplananpassungen und / oder hinzukommende regulatorische Einschränkungen kann keine Garantie gegeben werden, dass die Stände vom vergangenen Branchentag Holz wieder zur Verfügung stehen (insbesondere bezogen auf Standposition und Standdimension).
Nach Ablauf der Vergabezeiträume (1) und (2) erfolgt die Standvergabe durch den Veranstalter ausschließlich nach dem „Windhundprinzip“.
Auf Anfrage kann für Standinteressenten ab dem dritten Vergabezeitraum (3) eine Option für jeweils einen Stand (oder mehrere zu einem Stand zusammengefasste Stände) eingetragen werden. Hierfür wendet sich der Standinteressent per E-Mail an branchentag@gdholz.de. Setzt der Veranstalter für diese Option eine Frist für die Abgabe einer verbindlichen Anmeldung, so kann ein optionierter Stand anderweitig ohne Rückfrage vergeben werden, sofern keine verbindliche Anmeldung innerhalb der vom Veranstalter genannten Frist erfolgt.
Unteraussteller müssen in jedem Fall angemeldet werden. Dies erfolgt ebenfalls im BTH-Account. Sollte durch besondere Auflagen (z. B. durch pandemiebedingte Abstandsregeln) eine Veränderung des Hallenplans oder eine Verlegung oder Umstrukturierung von Messeständen notwendig werden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, derartige Eingriffe eigenständig vorzunehmen. Der Aussteller wird in diesem Falle unmittelbar über die Veränderung informiert. Siehe diesbezüglich auch Punkt 27 dieser Ausstellungsbedingungen.
9. Rücktritt
Die Anmeldung ist verbindlich. Dem Aussteller steht eine kostenfreie Stornierung bis einschließlich 31.03.2025 zur Verfügung. Bei einer Stornierung nach dieser Frist bis einschließlich 30.06.2025 wird dem Aussteller eine Gebühr in Höhe von 25% der Standkosten (zzgl. gesetzl. MwSt.) in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung nach dieser Frist, hat der Aussteller die dem Veranstalter anfallenden Kosten (Standmiete sowie Organisationskosten) in vollem Umfang zu erstatten.
Muss die Veranstaltung zeitlich und räumlich verlegt werden, so gilt die Anmeldung für den neuen Termin und zu den neuen Bedingungen. Bei Abkürzung der Veranstaltungsdauer ist eine Ermäßigung der Standmiete nicht möglich. Kann der Veranstalter aus irgendeinem Grund über den zugeteilten Stand nicht verfügen, so steht dem Aussteller nur Anspruch auf Erstattung der gezahlten Standkosten zu. Weitergehende Ansprüche des Ausstellers sind ausgeschlossen.
Der Veranstalter behält sich die Absage der Veranstaltung aus anderen als den in unter Nr. 27 genannten Gründen bis zum 31.07.2025 ausdrücklich vor. Bereits geleistete Standmietzahlungen werden dann vollständig zurückgezahlt. Etwaige Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
10. Standkosten
Die Standkosten werden im Anmeldeportal angegeben. Aufgrund steigender Energiekosten behält sich der Veranstalter die Möglichkeit einer Preiserhöhung von bis zu 5% vor.
In den Standkosten enthalten sind: Unter anderem eine anteilige Mietumlage je nach Standgröße sowie der Grundstandaufbau für Normstände und Individualstände gemäß der beigefügten Leistungsbeschreibungen für Normstände und Individualstände (siehe Punkt 7).
Die Mietumlage beinhaltet ebenso die Kosten für Planung, Gestaltung, Auf-, Um- und Abbau der Grundstandausstattungen und Kosten für die Teilnahme an Fachveranstaltungen während der Messe, welche durch die GD Holz Service GmbH offeriert werden. Ebenso die Leistungen für Vorbereitung und Durchführung von Pressekonferenzen durch den Veranstalter, der Eröffnungsveranstaltung sowie das Besuchermarketing, die Eintragung in Messekataloge und die Organisation von Werbemaßnahmen.
Für den Auf- und Abbau des Ausstellungsgrundstandes (gemäß Leistungsbeschreibungen) sorgt der vom Veranstalter beauftragte Messebauer (Koelncongress GmbH / Koelnmesse GmbH).
11. Ausstellerausweise
Jeder Aussteller erhält kostenfreie Eintrittskarten für den Branchentag. Hierfür erhält der Aussteller vom Veranstalter nach erfolgter Standbuchung, frühestens zu Beginn des offiziellen Ticketverkaufs, ein entsprechendes Ticketkontingent. Die Tickets aus diesem Kontingent können im BTH-Account gebucht werden. Die Eintrittskarten berechtigen nicht zum Einlass zum Branchenabend. Die Eintrittskarten zum Branchenabend sind vom Aussteller gesondert zu erwerben.
12. Rechnungs- und Zahlungsbedingungen
Die Aussteller erhalten in der Regel innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen nach der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter die Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen ist. Die termingerechte Bezahlung ist Voraussetzung für den Bezug des Standes. Wird die Zahlung nicht termingerecht vorgenommen, kann der Veranstalter den Vertrag lösen und den Rechnungsbetrag geltend machen.
13. Bewachung
Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen übernimmt der Veranstalter ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen. Für die Beaufsichtigung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt ausdrücklich auch während der Auf- und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende der Ausstellung.
Der Aussteller kann auf seine Kosten eine Bewachung beauftragen. Die Bewachung kann nur durch die von der Messegesellschaft beauftragten Bewachungsgesellschaften durchgeführt werden.
14. Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden am Ausstellungsgut und an der Standausstattung. Gleiches gilt für eventuelle Folgeschäden.
15. Versicherung
Es wird den Ausstellern dringend empfohlen, ihr Ausstellungsgut zu versichern und eine Haftpflichtversicherung auf eigene Kosten abzuschließen.
16. Aktivitäten außerhalb des Standes / Werbeaktionen
Aktivitäten der Aussteller außerhalb der angemieteten Stände, auf den Außenflächen der Koelnmesse sowie vor der Koelnmesse, wie z.B. Prospektverteilung, Besucherbefragungen u.Ä., sind untersagt. Eine Missachtung dieser Vorgabe wird mit einer Geldstrafe von € 3.500,- berechnet.
17. Behördliche Genehmigung
Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass die für seine Tätigkeit und für die Tätigkeit seiner Beauftragten auf dem Stand erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind und die geltenden Vorschriften eingehalten werden. Technische Anfragen und Bestätigungen sind über die Koelnmesse einzuholen. Auch die örtlichen Feiertags- und Fahrbeschränkungen zu und vom Veranstaltungsort sind zu beachten. Erforderliche Ausnahmeregelungen für die An- und Abfahrt (wie z.B. Beschränkungen bei Durchfahrt oder Sonderregelungen an den Feiertagen u.a.) sind bei den zuständigen Behörden vom Aussteller selbst einzuholen.
18. Festsetzung / Genehmigung
Durch den Veranstalter wird für die Veranstaltung beim Ordnungsamt eine Festsetzung gemäß Art. 4 der Gewerbeordnung beantragt, ebenso die Genehmigung der Aufbau- und Nutzungspläne durch die jeweiligen Ordnungsbehörden.
19. Gastronomie / Catering
Die gesamte Bewirtschaftung bei Veranstaltungen ist ausschließlich Sache der Aramark Restaurations GmbH. Die Aramark Restaurations GmbH kann bei Nichtbeachtung des Exklusivrechtes eine Abgeltung pauschal oder bis 20 % der getätigten bzw. „verlorenen“ Gastronomieumsätze dem Aussteller berechnen. Die Belieferung durch Fremdfirmen muss im Vorfeld angezeigt und genehmigt werden (Informationen unter Telefon +49 (0)221 284-8584, da auch aus Sicherheitsgründen ansonsten kein Zutritt gewährt wird.)
20. Einsatz von Ton- / Bild- / Videogeräten
Der Einsatz dieser Geräte muss schriftlich vom Aussteller beim Veranstalter beantragt werden. Ist eine Genehmigung erteilt, darf der Einsatz der Geräte nur so erfolgen, dass Nachbarstände in keiner Weise gestört oder beeinträchtigt werden.
21. Musikalische Wiedergabe
Für die musikalische Wiedergabe jeder Art ist nach den gesetzlichen Bestimmungen (Urheberrechtgesetz) die Erlaubnis der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) erforderlich. Nicht angemeldete Musikwiedergaben können Schadenersatzansprüche der GEMA zur Folge haben (§97 Urheberrechtgesetz). Anmeldungen und Anfragen sind an die GEMA zu richten. Weitere Informationen unter www.gema.de.
22. Postzustellung
Briefe und Pakete werden Ausstellern direkt an Ihren Standplatz geliefert. Hierfür müssen auf den Sendungen folgende Angaben eindeutig angegeben werden:
Name des Ausstellers / Name des Empfängers / Halle 8 / Gang / Stand-Nr.
Messeplatz 1
50679 Köln
Die Zustellung hat bis spätestens 10.11.2025 um 18:00 Uhr zu erfolgen.
23. Standparty (genehmigungspflichtig)
Eine Standparty bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter. Der Aussteller
kann einen Antrag über das Formular „Antrag auf Genehmigung einer Standparty“ stellen. Standpartys können aus Sicherheitsgründen ausschließlich am 11.11.2025 zwischen 18:00 – 19:00 Uhr gewährt werden. Der Veranstalter behält sich vor, Standpartys ohne Nennung von Gründen abzulehnen. Im Falle einer genehmigten Standparty muss der Aussteller die schriftliche Genehmigung während der Standparty vorweisen können.
Bei Zuwiderhandlung wird die Standparty durch den Sicherheitsdienst beendet und der Aussteller mit einer Strafe in Höhe von € 3.500,- belegt (Sicherheitsdienst, Versicherung, Ordnungsamt); außerdem behält sich der Veranstalter ausdrücklich den Teilnahmeausschluss des Ausstellers beim Branchentag Holz 2027 vor. Gleiches gilt für nicht genehmigte Standpartys oder sonstige Verstöße (z. B. Nichteinhaltung des grundsätzlichen Rauchverbots).
24. Ausstelleransprüche / Verwirkungsklausel
Alle Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter sind schriftlich geltend zu machen. Quantifizierte Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter, die nicht spätestens zwei Wochen nach Schluss der Veranstaltung Branchentag Holz 2025 schriftlich geltend gemacht wurden, sind verwirkt.
25. Mündliche Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter.
26. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ausschließlicher Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Dies gilt für alle Verpflichtungen aus den abgeschlossenen Verträgen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin.
27. Pandemiesituation / Behördliche Auflagen / Höhere Gewalt
Sollten vor oder während der Veranstaltung gesonderte behördliche Auflagen (z.B. im Falle einer Pandemie etc.) für den Veranstalter oder die Aussteller gelten, so sind diese sowohl vom Veranstalter als auch von den Ausstellern zwingend einzuhalten. Eventuelle durch behördliche Auflagen bedingte Einschränkungen auf den Messebetrieb und die Durchführung sonstiger in Bezug mit dem Branchentag Holz stehender Veranstaltungen, wie dem Branchenabend oder dem GD Holz-Forum, führen zu keinen Schadensersatzansprüchen der Aussteller gegenüber dem Veranstalter, der Koelnmesse oder der Koelncongress GmbH. Diese Einschränkungen können unter anderem Maßnahmen wie Hygiene- und Abstandsregeln, maximal zulässige Personenanzahl auf Messeständen, Einbahn-Wegeführung in der Messehalle und in sonstigen Bereichen der Koelnmesse, Verbote von Standveranstaltungen mit Partycharakter etc. umfassen.
Kann die Veranstaltung aufgrund behördlicher Auflagen nicht durchgeführt werden, hat der Aussteller Anspruch auf die vollständige Rückzahlung der eventuell bereits geleisteten Standmietzahlungen durch den Veranstalter. Eventuelle Forderungen gegenüber sonstigen beteiligten Dienstleistern sind mit diesen direkt zu verhandeln. Eine behördlich bedingte Absage der Veranstaltung führt zu keinerlei weiteren Schadensersatzansprüchen des Ausstellers gegenüber dem Veranstalter.
Zu der Möglichkeit der Absage bis zum 31.07.2025 durch den Veranstalter aus sonstigen Gründen siehe oben Nr. 9.
Berlin, Oktober 2025, GD Holz Service GmbH